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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

 

Die Stadt Grebenstein ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz der Stadt Grebenstein unter www.grebenstein.de.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.

 

Kontrast

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Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige pdf-Dokumente

Die Stadt Grebenstein arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns: 

 

Magistrat der Stadt Grebenstein

Markt 1

34393 Grebenstein

Telefon: 0 5674/705-0

E-Mail: 

 

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.

 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2902

E-Mail 
Internet: https://lbit.hessen.de