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Fischereischein

Beschreibung der Leistung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

 

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.


Um einen Fischereischein im Ordnungsamt der Stadt Grebenstein zu beantragen, müssen ergänzend zu den oben genannten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Grebenstein

  • Sie sind/waren Inhaber eines Fischereischeines der einer Verlängerung oder einer Neuausstellung bedarf.

 

Weitere Hinweise:

Fischereischeine werden befristet für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fischereischeines ist grundsätzlich möglich.

 

Für das Angeln am/im jeweiligen Gewässer wird zusätzlich ein Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten (Besitzers) oder Fischereipächters des Gewässers benötigt. Die Auskunft über den Besitzer erhalten Sie bei Bedarf beim Hessischen Fischereiverband e.V., Kölnische Str. 48-50, 34117 Kassel.

Jugendfischereischein (Prüfungsfrei):

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.


An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

  1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,

  2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
    oder

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
    oder

  • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
    oder

  • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
    oder

  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder

  • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
    oder

  • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

  • Passbild

  • Personalausweis

  • abgelaufener Fischereischein

  • Fischereischein eines anderen Bundeslandes der auf Sie ausgestellt wurde


Was kostet die Dienstleistung?

  • Jahresschein: 17,50 EUR

  • Fünf–Jahresschein: 45,00 EUR

  • Zehn–Jahresschein: 86,00 EUR

  • Jugendschein ein Jahr: 7,50 EUR

  • Jugendschein fünf Jahre: 23,00 EUR