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Verpflichtungserklärung zur Einladung von nicht EU-Bürgern

„Neben der persönlichen Antragstellung können Sie die Verpflichtungserklärung auch bequem von zu Hause aus beim Bürgeramt, Abteilung Zuwanderung Stadt und Landkreis Kassel beantragen und müssen keine Behörde aufsuchen. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen dann zugesandt. Voraussetzung hierfür sind 

 

  • die Nutzung der eID-Funktion (Bund ID) des eigenen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für EU-Bürger sowie 

  • die Zahlung der Gebühr im Rahmen des Onlineverfahrens (29 € für die Verpflichtungserklärung und 3,45 € für die Übersendung mit PZU).

 

Hier geht es zu den Online-Anträgen:

 

Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt: 

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/verpflichtungserklaerung_fuer_einen_besuchsaufenthalt_8975306.php

 

Verpflichtungserklärung für einen Daueraufenthalt (nur online oder bei der Ausländerbehörde in Kassel abzugeben):

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/verpflichtungserklaerung-fuer-einen-langfristigen-aufenthalt-mehr-als-3-monate.php